Häufig gestellte Fragen rund um Kieferorthopädie in Bad Rappenau

Sie haben Fragen zu Kieferorthopädie und Mundhygiene? Hier finden Sie alle Fragen und Antworten.

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Kieferorthopädische Behandlungen

  • In welchem Alter gehe ich zum Kieferorthopäden?

    Kinder:

    Eine erste Untersuchung kann je nach Fehlstellung schon mit 5-6 Jahren sinnvoll sein. Im Allgemeinen beginnt man bei extremen Fehlstellungen im Alter von 6-10 Jahren mit einer Frühbehandlung. Der normale Behandlungsbeginn liegt jedoch zwischen 10-14 Jahren, je nach Zahnwechsel.


    Erwachsene:

    Eine kieferorthopädische Behandlung ist in jedem Lebensalter möglich. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

  • Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

    Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten einer Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrades 3-5 vorliegen. Die Schweregrade sind in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) eindeutig festgelegt und werden von Ihrem Kieferorthopäden nach eingehender Untersuchung bestimmt. Bei Fehlstellungen des Schweregrades 1 oder 2 werden keine Kosten erstattet, auch wenn in vielen Fällen eine Behandlung medizinisch indiziert ist. Bei Schweregrad 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Basisbehandlung. Es gibt jedoch viele moderne Maßnahmen und Geräte, die nicht erstattet werden, die Sie jedoch privat wählen können, um die Behandlung zu optimieren.


    Bei über 18- Jährigen werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung nur übernommen, wenn Sie in Verbindung mit einer chirurgischen Lagekorrektur oder Erweiterung der Kieferknochen einhergeht.

     

  • Festsitzende Spange oder herausnehmbare Klammer – kann ich mir das aussuchen?

    Nein, denn beide Klammerarten haben verschiedene Aufgaben und werden während einer Behandlung oft nacheinander oder kombiniert eingesetzt. Lose Klammern können dabei Dinge, die feste nicht können und umgekehrt. Mit herausnehmbaren Geräten lässt sich z. B. das Kieferwachstum sehr gut fördern oder hemmen. Mit einer festsitzenden Klammer dagegen lassen sich Zähne gezielt und kontrolliert in fast jede beliebige Richtung körperlich d. h. ohne Kippung, bewegen.

  • Ist eine Kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?

    Jain. Wenn Zähne bewegt werden sollen, muss man eine Kraft aufbringen. Dieses haben die Zähne zunächst nicht gern, sie müssen sich an die Druck- oder Zugkräfte gewöhnen. Nach dem Einsetzen einer Klammer oder nach erneuter Aktivierung ist es normal, wenn man ein leichtes Druckgefühl oder eine Spannung an den Zähnen spürt, besonders beim Essen.


    Die Reaktion ist individuell sehr unterschiedlich, für manche sind es Schmerzen, andere sprechen von leichter Spannung. Nach wenigen Tagen haben sich die Zähne aber an die Behandlung gewöhnt.

Zahnspangen und mehr

  • Schadet eine festsitzende Klammer den Zähnen?

    Nein. Die festsitzende Apparatur schädigt die Zähne nicht, wenn sie regelmäßig überpüft und eine intensive Zahnpflege betrieben wird. Jedoch ist die Zahnpflege mit einer festen Spange schwieriger und zeitaufwendiger. Karies und Zahnfleischentzündungen entstehen nicht durch die festsitzende Klammer selbst, sondern durch eine unzureichende Zahn- und Mundpflege!

  • Müssen bleibende Zähne entfernt werden?

    Ziel ist es, möglichst alle bleibenden Zähne zu erhalten und einzuordnen. In der modernen Kieferorthopädie gibt es viele Geräte, die auch bei starken Engständen Platz für alle Zähne schaffen. Wenn jedoch ein extremer Platzmangel vor allem im Unterkiefer besteht, ist die Entfernung von bleibenden Zähnen manchmal die Therapie der Wahl und sorgt für das stabilere Ergebnis.

  • Ist die Entfernung von Milchzähnen unbedenklich?

    Milchzähne möglichst lange gesund zu erhalten ist unser Ziel, denn sie dienen u. a. als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Bei stak zerstörten Milchzähnen, die sich immer wieder entzünden, ist eine Entfernung aber ratsam. Je nach Zeitpunkt der Entfernung, sollte man dann jedoch eine kleine herausnehmbare Klammer „Lückenhalter“, einsetzen, die die entstandene Zahnlücke offen hält, damit der Platz für den nachrückenden bleibenden Zahn erhalten bleibt. 

Gesunde Zahnstellung

  • Bleibt die Zahnstellung nach der Behandlung stabil?

    Das kann leider niemand garantieren. Nach einer aktiven Behandlung ist eine lange Stabilisierungsphase notwendig, um einem Verschieben der Zähne vorzubeugen. In dieser Zeit wird meistens eine herausnehmbare Apparatur getragen. Wir empfehlen das Eingliedern eines sogenannten Kleberetainers, der z. B. im Unterkiefer innen von Eckzahn zu Eckzahn geklebt wird. Auch nach Abschluss der Behandlung raten wir unseren Patienten, noch mindestens zwei Jahre lang die Zähne weiter zu stabilisieren. Absolute Sicherheit, dass sich nichts wieder verschiebt, hat man jedoch nie. Besonders bei den Unterkieferfrontzähnen kann es auch im Erwachsenenalter immer wieder zu Engständen kommen. 

  • Gesetzlich Versicherte Kinder und Jugendlich bis zum 18. Lebensjahr:

    Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn Fehlstellungen des Schweregrades 3 oder mehr vorliegen. Welcher Schweregrad vorliegt, beurteilt Ihr Kieferorthopäde mit Hilfe der sog. Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, sogenannte „KIG“. In diesen Gruppen sind verschiedene Fehlstellungen mit unterschiedlichen Ausprägungen den Schweregraden 1-5 zugeordnet.

    Bei Einteilung in die Schweregrade 3-5 übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung. Im Fachjargon sagt man, es liegt ein "KIG- Fall" vor.

    Eine Kassenbehandlung darf nach Sozialgesetzbuch nur "ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig" sein. Damit kommt man nicht immer ans Ziel. Es gibt Behandlungsmittel, die schneller und angenehmer wirken oder unauffälliger zu tragen sind. Diese Maßnahmen können Sie als sogenannte außervertragliche Leistungen freiwillig zur Kassenbehandlung dazu wählen und damit die Behandlung wesentlich optimieren.

    An den Kosten, die die Krankenkasse übernimmt, müssen Sie sich zunächst beteiligen. Quartalsweise erhalten Sie eine Rechnung, von der die Krankenkasse 80 % erstattet. 20 % bezahlt die Familie selbst. Dies ist der sog. Eigenanteil oder Versichertenanteil. Wenn mehr als ein Kind gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung ist, bezahlen Sie für das zweite, dritte, usw.... Kind nur 10 % Eigenanteil. Diesen Eigenanteil erhalten Sie am Ende der Behandlung von Ihrer Krankenkasse zurück, jedoch nur, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Bei mangelhafter Mitarbeit, wiederholt schlechter Zahnpflege oder fehlender Termineinhaltung sind wir verpflichtet, der Krankenkasse eine Mitteilung darüber zu schreiben. Sollte keine Besserung eintreten, muss die Behandlung leider abgebrochen werden, da keine Aussicht auf Erfolg besteht. In solch einem Fall erhalten Sie den bis dahin gezahlten Eigenanteil von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.

    Für die Schweregrade 1 und 2 werden keine Kosten für eine Behandlung übernommen, auch wenn diese in vielen Fällen medizinisch sinnvoll ist. Es ist falsch anzunehmen, dass die Schweregrade 1 und 2 nur Fehlstellungen kosmetischer Art bedeuten. Viele Familien wünschen in solch einem Fall eine private Behandlung. Wir klären Sie vorher genau über die Kosten auf, die individuell sehr unterschiedlich sein können. Die Kosten für eine solche private kieferorthopädische Behandlung müssen bei uns nicht auf einmal beglichen werden. Meist erstreckt sich eine Behandlung über mehrere Jahre. Wir bieten Ihnen eine zinslose Ratenzahlung über die Behandlungsdauer an, bei der Sie monatlich überschaubare Teilbeträge bezahlen können.

  • Erwachsene über dem 18. Lebensjahr:

    Bei Patienten, die über 18 Jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel keine Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung.

    Ausnahmen sind Patienten mit extremen Fehlstellungen, die auch chirurgisch behandelt werden müssen. Auch bei diesen Fehlstellungen müssen bestimmte Schweregrade nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG, siehe oben) vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. In einer sog. kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung bewegt der Kieferorthopäde die Zähne in einen optimalen Zahnbogen und der Chirurg versetzt den Kieferknochen, der falsch in den Schädel eingebaut ist, mittels einer Operation. Die Zahnbögen werden also samt Kieferknochen in die ideale Verzahnung gestellt. Eine Ausnahme besteht auch, wenn ein Kiefer so schmal ist, dass er chirurgisch erweitert werden muss.

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